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Zwangsdelisting und Anlegerschutz
Der BGH hat mit dem Macrotron-Urteil die Börsennotierung unter den Schutz des Art. 14 GG gestellt und auf Grundlage dieser Erkenntnis die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Voraussetzungen für ein freiwilliges Delisting konkretisiert. Die Arbeit folgt der Ansicht des BGH und wirft die Frage auf, inwieweit das Urteil Ausstrahlungswirkung auf den Anlegerschutz bei einem Zwangsdelisting haben kann. Die Vorschriften zum Zwangsdelisting werden ...

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